Bewerbungsunterlagen

Integrationsfachkraft (m/w/d)

Im Jobcenter Flensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Integrationsfachkraft (m/w/d)

in Vollzeit in der Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 10 SHBesO unbefristet zu besetzen.

Die Eingruppierung wird anhand des individuellen Studien-/Ausbildungsabschlusses und der bisherigen beruflichen Tätigkeit vorgenommen und kann hiervon abweichen.

Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.

Das Jobcenter Flensburg stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II sicher. Wesentliche Aufgaben sind die Leistungsgewährung und die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für Kundinnen und Kunden, die zum Teil durch komplexe Problemlagen belastet sind. Ziel ist es, mehr Teilhabe und die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.

Ihre Aufgaben

  • Übernahme eines Falles nach Antragsaufnahme in der zentralen Zugangsberatung (Clearing)
  • Steuerung des individuellen Integrationsprozesses einschließlich Profiling und Kooperationsvereinbarung sowie Überwachung des Integrationsfortschritts unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft
  • Beratung zur individuellen Integration (ggf. auch Informationen zu allgemeinen Leistungsfragen)
  • Auswahl und Entscheidung über individuelle Eingliederungsleistungen
  • Betreuung von Eingliederungsmaßnahmen einschließlich Planung, Koordination und Qualitätssicherung
  • Integration in Erwerbstätigkeit
  • Coaching und aufsuchende Beratung von Kundinnen und Kunden im Sinne des SGB II (Bürgergeld)

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung/ Public Administration (Bachelor/ Diplom) bzw. abgeschlossener Aufstieg in die Laufbahn-gruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor/ Diplom) in einer für die Tätigkeit förderlichen Fachrichtung, z.B. Betriebswirtschaftslehre, Soziale Arbeit, Sozialmanagement, Sozialwissenschaften oder Sozialpädagogik oder
  • sonstiges abgeschlossenes Studium (Bachelor/ Diplom) mit langjährigen Erfahrungen im Einsatzgebiet oder
  • abgeschlossene 2. Angestelltenprüfung oder
  • Berufsausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Staatlich anerkannte/r Erzieher/in) mit langjähriger Berufserfahrung im genannten Einsatzgebiet
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist die Beifügung der Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)erforderlich.

Wir erwarten:

  • Kenntnisse der Beratung und Vermittlung
  • hohes Maß an Sozial- und Beratungskompetenz
  • ausgeprägte Kundenfreundlichkeit
  • Verantwortungs- und Fortbildungsbereitschaft
  • Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Arbeiten
  • Identifikation mit dem Leitbild des Jobcenters
  • sichere EDV-Kenntnisse und qualifizierte Kenntnisse im MS-Office
  • wünschenswert sind Fremdsprachen-/ insbesondere Englischkenntnisse

Wir bieten:

  • vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • flexible und familienfreundliche Gleitzeitregelungen
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Mitarbeiterparkplätze
  • Kantine

Kontakt - Personalbereich

Frau Mövens-Brahm,
0461 – 819 157
Leitung und Beauftragte für den Haushalt

Bewerbung

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28.04.2024 unter Angabe des Kennworts S13 per E-Mail im PDF-Format an personalabteilung@flensburg.de.

Im Bewerbungsschreiben stellen Sie bitte umfassend dar, aus welchen Gründen Sie sich für die Stelle interessieren (Motivation) und schildern Sie prägnant Ihre Stärken. Dabei nehmen Sie bitte Bezug auf das o.g. Aufgaben- und Anforderungsprofil.

Sofern Sie Ihrem Bewerbungsschreiben keine weiteren Bewerbungsunterlagen beifügen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus, Kopien vom Personalbogen, Lebenslauf, Zeugnissen und Beurteilungen aus der Personalakte für das Auswahlgremium fertigen zu dürfen. Diese werden nach dem Abschluss des Verfahrens vernichtet.