Partner am Tisch gegenüber

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.

Wenn Sie für das Kind Bürgergeld oder Sozialgeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das:

Jobcenter Flensburg
Team Bildung und Teilhabe
Waldstraße 2
24939 Flensburg

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Kontakt - Ansprechpartner für Ansprüche der Kinder

Lange,
0461 - 851069
Kring,
0461 - 851092
Ardelt,
0461 - 851048
Klemke,
0461 - 851066
Stöwer,
0461 - 851012

Ansprechpartner:

(die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Kindes):

Kontakt:
Ansprechpartner Wohngeld, Kindergeld

 


    Wenn Sie für das Kind keine der oben genannten (Sozial-) Leistungen erhalten, kann unter Umständen ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.

    Kontakt - Zugangsberatung

    Sofern Sie einen Anspruch prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Flensburg, Zugangsberatung, Waldstraße 2, in Verbindung.

    Zugangsberatung,
    0461 ‑ 819700

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