Ansprechpartner
Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.
Wenn Sie für das Kind Bürgergeld oder Sozialgeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das:
Jobcenter Flensburg
Team Bildung und Teilhabe
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt - Ansprechpartner für Ansprüche der Kinder
Ansprechpartner:
(die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Kindes):
Kontakt:
Ansprechpartner Wohngeld, Kindergeld
- Buchstaben A-D: Herr Stöver, Raum 705, Telefon: 0461‑819 1012
- Buchstabe E,G,R,T-W: Frau Klemke, Raum 706, Telefon: 0461‑819 1092
- Buchstaben F, K-N: Herr Ardelt, Raum 701, Telefon: 0461‑819 1066
- Buchstaben H-J,O: Frau Kring, Raum 706, Telefon: 0461‑819 2760
- Buchstaben P,Q,S,X-Z: Frau Lange, Raum 705, Telefon: 0461‑819 1819
Wenn Sie für das Kind keine der oben genannten (Sozial-) Leistungen erhalten, kann unter Umständen ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.
Kontakt - Zugangsberatung
Sofern Sie einen Anspruch prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Flensburg, Zugangsberatung, Waldstraße 2, in Verbindung.