Partner am Tisch gegenüber

Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.

Wenn Sie für das Kind Bürgergeld oder Sozialgeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das:

Jobcenter Flensburg
Team Bildung und Teilhabe
Waldstraße 2
24939 Flensburg

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen

Ansprechpartner:


Wenn Sie für das Kind Wohngeld und Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden Sie sich bitte an die:

Stadt Flensburg
Amt für Ausbildungsförderung und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Rathausplatz 1
24937 Flensburg

Öffnungszeiten
Montag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen

Ansprechpartner:

(die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Kindes):

Persönliche Beratung in den Räumen 224, 225 und 238 in der 2. Etage des Rathauses.

Persönliche Beratung in den Räumen 224, 225 und 238 in der 2. Etage des Rathauses.


Wenn Sie für das Kind keine der oben genannten (Sozial-) Leistungen erhalten, kann unter Umständen ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.

Sofern Sie einen Anspruch prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Flensburg, Zugangsberatung, Waldstraße 2, Telefon: 0461‑819 700 in Verbindung.