Ansprechpartner
Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.
Wenn Sie für das Kind Bürgergeld oder Sozialgeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das:
Jobcenter Flensburg
Team Bildung und Teilhabe
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Ansprechpartner:
- Herr Süchting, Zimmer 2079, Telefon: 0461‑819 182
- Frau Drießen, Zimmer 2077, Telefon: 0461‑819 125
- Frau Jürgensen, Zimmer 2081, Telefon: 0461‑819 804
Wenn Sie für das Kind Wohngeld und Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden Sie sich bitte an die:
Stadt Flensburg
Amt für Ausbildungsförderung und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Öffnungszeiten
Montag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Ansprechpartner:
(die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Kindes):
- Buchstaben A-Bn, M: Frau Lück, Raum 238, Telefon: 0461‑819 1012
- Buchstabe C-Hd: Frau Kring, Raum 225, Telefon: 0461‑819 1092
- Buchstaben I, He-Hz, Ja-Jn, R: Frau Gellusch, Raum 224, Telefon: 0461‑819 1066
- Buchstaben Bo-Bz, S-Z Frau Andresen, Raum 238, Telefon: 0461‑819 2760
- Buchstaben Jo-L, N, Q Frau Hagen, Raum 224, Telefon: 0461‑819 1819
Persönliche Beratung in den Räumen 224, 225 und 238 in der 2. Etage des Rathauses.
Persönliche Beratung in den Räumen 224, 225 und 238 in der 2. Etage des Rathauses.
Wenn Sie für das Kind keine der oben genannten (Sozial-) Leistungen erhalten, kann unter Umständen ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.
Sofern Sie einen Anspruch prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Flensburg, Zugangsberatung, Waldstraße 2, Telefon: 0461‑819 700 in Verbindung.