Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich danach, welche (Sozial-)Leistungen das jeweils berechtigte Kind bezieht.
Wenn Sie für das Kind Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das:
Jobcenter Flensburg
Team Bildung und Teilhabe
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Ansprechpartner
- Herr Süchting, Zimmer 1073, Telefon 0461/819 182
- Frau Walther, Zimmer 1071, Telefon 0461/819 183
- Frau Jürgensen, Zimmer 1075, Telefon 0461/819 804
Faxnummer: 0461 / 819-401
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Wenn Sie für das Kind Wohngeld und Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden Sie sich bitte an die:
Stadt Flensburg
Amt für Ausbildungsförderung und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Ansprechpartner
(die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens des Kindes):
- Buchstaben A-Bn, M: Frau Lück, Raum 238, Telefon 0461/85 1012
- Buchstabe C-Hd: Frau Kring, Raum 225, Telefon 0461/85 1092
- Buchstaben I, He-Hz, Ja-Jn, R: Frau Gellusch, Raum 224, Telefon 0461/85 1066
- Buchstaben Bo-Bz, S-Z Frau Andresen, Raum 238, Telefon 0461/85 2760
- Buchstaben Jo-L, N, Q Frau Hagen, Raum 224, Telefon 0461/ 851819
Persönliche Beratung in den Räumen 224, 225 und 238 in der 2. Etage des Rathauses.
Öffnungszeiten
Montag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Wenn Sie für das Kind keine der oben genannten (Sozial-)Leistungen erhalten, kann unter Umständen ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.
Sofern Sie einen Anspruch prüfen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Jobcenter Flensburg, Zugangsberatung, Waldstraße 2 (Tel. 0461-819-700) in Verbindung.