Flensburger Teilhabepakt
– Lohnkostenzuschüsse bis zu 100%
Flensburger Teilhabepakt– Arbeit für alle!
Erhalten Sie für die Einstellung eines langzeitarbeitslosen Arbeitnehmers bis zu 100% Lohnkostenzuschuss.
Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zwei neue Fördermöglichkeiten für die gesellschaftliche Teilhabe und neue Chancen für Langzeitarbeitslose ermöglicht (§16 i und §16 e SGB II).
Im unten angefügten Flyer können Sie weitergehende Informationen über die beiden verschiedenen Förderleistungen und deren Umsetzung im Jobcenter Flensburg erhalten.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich gerne an:
Kontakt:
Frau Krüger: 0461 819 813
Herr Dornbusch: 0461 819 164