Die hier angezeigten Informationen geben die regelmäßigen Verfahrensweisen des Flensburger Jobcenters in Kurzform wieder. Detailliertere Informationen und Rechtshinweise finden Sie im Merkblatt “Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld”
Zur Antragsabgabe ist es dann wichtig, dass Sie alle geforderten Unterlagen und Nachweise sowie den ausgefüllten Antrag wieder mitbringen. Sie erhalten dann im Anschluss an die Bearbeitung den Bescheid mit der Post gesendet.
Soweit Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrags innerhalb weniger Tage.
Zusätzlich zu Ihrem Arbeitslosengeld II erhalten Sie Kosten der Unterkunft für Ihren Wohnraum. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Kosten der Unterkunft.
Eine rückwirkende Zahlung von zu spät beantragter Weiterbewilligung ist nicht möglich.
Für die Höhe der Freibeträge ist die Höhe des Einkommens entscheidend:
- der Grundfreibetrag entspricht 100,00 € (unabhängig von der Einkommenshöhe)
- auf das Einkommen, dass diese 100,00 €-Pauschale übersteigt – bis zu einem Einkommen von 1.000,00 €, besteht ein Freibetrag von 20 % des Einkommens (20% ab 100,01 €) bzw. bei Einkommen über 1.000,00 € bis 1.200,00 € bzw. 1.500,00 €* erhalten Sie einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 10% des Einkommens (ab 1.001,00 €)
*Verdienstobergrenze: 1.200 € bei Personen mit Kind, 1.500 € bei Personen ohne Kind
Am unverbindlichen Beispiel eines 450,00 € Jobs (Minijob):
Beispiel: 450,00 € Minijob: | |
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Brutto-Arbeitsentgelt | 450,00 € |
Grundfreibetrag | 100,00 € |
Freibetrag von 20% auf 350,00 € (errechnet sich auf 100,00 bis 450,00 €) | 70,00 € |
monatlich anrechnungsfreier Hinzuverdienst | 170,00 € |
Bitte beachten Sie, dass jedes Einkommen (nicht nur aus Erwerbstätigkeit) beim Jobcenter angemeldet werden muss. Ihr Arbeitgeber wird eine Einkommensbescheinigung ausfüllen, die Sie bitte monatlich in der Sachbearbeitung einreichen.
Unterkunftskosten können Sie z. B. reduzieren, indem Sie
- nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung eine günstigere Wohnung anmieten oder
- sofern möglich, einen Teilbereich Ihrer Wohnung untervermieten.
Grundsätzlich haben Sie für die Reduzierung Ihrer Mietkosten sechs Monate Zeit. Danach werden Ihre Mietkosten und Kosten der Unterkunft nur noch anteilig für den Wohnraum gezahlt, der für Ihre Bedarfsgemeinschaft angemessen ist.
Nur so kann eine eventuelle Nachzahlung zeitnah von uns übernommen werden. Falls ein Guthaben vorliegen sollte, müssen wir dies als Einkommen anrechnen. Durch die zeitnahe Abgabe der jährlichen Abrechnung in der Leistungssachbearbeitung vermeiden Sie eine spätere Rückforderung durch uns.
Die Abgabe der Abrechnung dient auch der Anpassung der künftigen, vom Vermieter neu festgesetzten, Vorauszahlungen auf die Heiz- oder Betriebskosten.
Nutzen Sie frühzeitig einen Stromsparhelfer und lassen sich umfassend beraten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Sachbearbeitung des Jobcenters. .
Wichtig ist, dass Sie zunächst die Zusicherung abwarten, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Bitte beachten Sie bei Unterschrift eines neuen Mietvertrags auch die Kündigungsfristen Ihres alten Mietvertrags (es wird grundsätzlich keine doppelte Miete gezahlt!). Auch die Kosten für eine neu angemietete Wohnung werden nur im Rahmen der angemessenen Größe übernommen.
Hinzu kommen z. B. Partner und mit im Haushalt lebende unter 25-jährige, unverheiratete Kinder. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können.
In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Soweit es sich um eine reine Wohngemeinschaft unter Bekannten/Fremden handelt, sind im Antrag auf Arbeitslosengeld II keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse der Mitbewohner zu machen. Es reicht dann aus, wenn Sie im Formular den genauen Mietanteil des Mitbewohners nennen.
Hinweis: Sofern Sie einen Anteil Ihrer Wohnung untervermieten, ist die Untermietzahlung als Einkommen anzugeben.
Mögliche Förderungen sind unter der Rubrik Bildung und Teilhabe zu finden.
- Schulbedarf – 100 Euro für ein Schuljahr für Schulmaterialien
(70 € im August und 30 € im Februar eines Jahres) – keine Antragstellung erforderlich! - Kultur, Sport und Freizeit – bis zu 10 Euro monatlich
- Mittagessen in Kita und Schule/Hort – Sie zahlen einen Eigenanteil von einem Euro pro Kind/Essen, der Rest kann als Zuschuss vom Jobcenter gezahlt werden.
- Tagesausflüge und Klassenfahrten – hier können in der Regel alle Kosten übernommen werden (außer für das Taschengeld Ihres Kinder)
- Lernförderung – Übernahme der Kosten für zusätzliche Lernförderung
- Schülerbeförderung – Zuzahlung zur Monatskarte (nächstgelegene Schule)
Hinweis: Alle Leistungen (mit Ausnahme des Schulbedarfs) müssen gesondert beantragt werden.
Damit wir uns für Ihre Fragen oder Anliegen ausreichend Zeit nehmen und ggf. bereits erste Informationen zu Ihrem Anliegen einholen können, vereinbaren Sie bitte grundsätzlich immer einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache. Sie können dazu Ihren Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin telefonisch oder per E-Mail kontaktieren (die Kontaktdaten finden Sie hier). Sofern Sie bereits im Jobcenter sind oder keinen Telefonanschluss haben, steht im Eingangsbereich ein kostenfreies Kundentelefon für Ihre Terminabstimmungen bereit.
Nach der telefonischen Abstimmung erhalten Sie dann schnellstmöglich einen Termin.
Hinweis: Falls Sie erstmalig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen möchten, benötigen Sie keinen Termin. Sie können sich in diesem Fall direkt innerhalb der Öffnungszeiten (bis 12.00 Uhr) am Kundentresen des Jobcenters Flensburg melden.
Die Integrationsfachkräfte nehmen sich Zeit für Sie und unterstützen Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Sie besprechen mit Ihnen mögliche Arbeitsstellen, die Teilnahme an besonderen Projekten oder geben Tipps zu Ihren Bewerbungsunterlagen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie an jedem Werktag unter der von Ihnen angegebenen Anschrift erreichbar sein müssen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel unsere Post erhalten, wir Sie telefonisch erreichen können oder Sie die Möglichkeit haben uns an der Waldstraße aufzusuchen.
Sie können sich jedoch mit vorheriger Zustimmung Ihrer Integrationsfachkraft für maximal drei Wochen im Kalenderjahr – außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, z. B. um Urlaub zu machen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie sich direkt persönlich bei uns im Jobcenter zurückmelden.
Eine unerlaubte Abwesenheit führt zum Wegfall Ihrer Leistung (und ggf. zur Rückforderung).
- Förderrahmen im Vermittlungsbudget (PDF, 72KB)
- Führerschein (PDF, 84KB)
- Fahrkostenbeihilfe (PDF, 36KB)
- Arbeitshilfe Vermittlungsbudget (PDF, 76KB)
- Arbeitshilfe Freie Förderung (PDF, 44KB)
- Arbeitshilfe Führerscheine freie Förderung (PDF, 92KB)
- Beispielrechnung (PDF, 24KB)
- Arbeitshinweise Schuldnerberatung (PDF, 192KB)
- Verfahrensübersicht Suchtberatung (PDF, 52KB)
- Arbeitshilfe Erstausstattung (PDF, 164KB)
Unter der Rubrik Ausfüllhinweise finden Sie auf folgender Seite Tipps zum Ausfüllen Ihrer Anträge (auch in verschiedenen Sprachen): https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946
Sollten Sie nach der Durchsicht der Tipps weiterhin ungeklärte Fragen haben, kommen Sie während der Öffnungszeiten in das Jobcenter oder rufen kurz an.