Eingliederungszuschuss
Das Jobcenter Flensburg kann Ihre Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis durch Leistungen an Ihren künftigen Arbeitgeber oder ihre künftige Arbeitgeberin fördern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie müssen mindestens 20 Stunden/Woche arbeiten
- Sie erhalten einen unbefristeten Arbeitsvertrag; wenn nur ein befristeter Arbeitsvertrag ausgestellt wird, muss dieser mindestens 12 Monate Laufzeit ausweisen
- Sie waren bei dem Arbeitgeber, der Sie einstellen möchte, innerhalb der letzten 4 Jahre nicht mehr als 3 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wichtig
Ein Eingliederungszuschuss kann grundsätzlich nur gezahlt werden, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist (§ 324 Abs. 1 S. 1 SGB III). Weitere Informationen findet Ihr Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin unter https://jobcenter-flensburg.de/arbeitgeber/foerderung-von-einstellungen/eingliederungszuschuss.