Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum)

Praktika sind eine tolle Chance, um sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern persönlich vorzustellen. Nach einer internen Erhebung des Jobcenters münden über 40 Prozent aller Praktika in einer Anstellung direkt beim Praktikums-Betrieb. Berücksichtigt man die zusätzlich erworbenen Erfahrungen und Fertigkeiten, erhöht das Praktikum auch deutlich die Chancen, bei einem anderen Arbeitgeber / einer anderen Arbeitgeberin beschäftigt zu werden.

Denn wichtige Kenntnisse und Qualifikationen für die künftige Arbeit erlernt man besonders gut in der Praxis.

Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin durchzuführen. Ziel dieses Praktikums sollte sein, notwendige Kenntnisse vermittelt zu bekommen, Ihre Eignung für eine Arbeitsstelle festzustellen und natürlich auch den Betrieb kennen zu lernen.

Hierzu zählen Tätigkeiten, die

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen
  • evt. Vermittlungshemmnisse feststellen oder Vermittlungshemmnisse verringern bzw. beseitigen
  • zur Eignungsfeststellung für die Besetzung von Arbeitsplätzen dienen.

Umfang der Förderung:

  • Während des Praktikums erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB II
  • Sofern erforderlich, können Sie Fahrkosten erhalten
  • Bei Bedarf können auch Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder übernommen werden

Informationen

Im Regelfall darf die Förderung die Dauer von 6 Wochen nicht übersteigen. Über die Dauer entscheidet, je nach Förderbedarf, Ihre Integrationsfachkraft.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum)

Praktika sind eine tolle Chance, um sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern persönlich vorzustellen. Nach einer internen Erhebung des Jobcenters münden über 40 Prozent aller Praktika in einer Anstellung direkt beim Praktikums-Betrieb. Berücksichtigt man die zusätzlich erworbenen Erfahrungen und Fertigkeiten, erhöht das Praktikum auch deutlich die Chancen, bei einem anderen Arbeitgeber / einer anderen Arbeitgeberin beschäftigt zu werden.

Denn wichtige Kenntnisse und Qualifikationen für die künftige Arbeit erlernt man besonders gut in der Praxis.

Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin durchzuführen. Ziel dieses Praktikums sollte sein, notwendige Kenntnisse vermittelt zu bekommen, Ihre Eignung für eine Arbeitsstelle festzustellen und natürlich auch den Betrieb kennen zu lernen.

Hierzu zählen Tätigkeiten, die

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen
  • evt. Vermittlungshemmnisse feststellen oder Vermittlungshemmnisse verringern bzw. beseitigen
  • zur Eignungsfeststellung für die Besetzung von Arbeitsplätzen dienen.

Umfang der Förderung:

  • Während des Praktikums erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB II
  • Sofern erforderlich, können Sie Fahrkosten erhalten
  • Bei Bedarf können auch Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder übernommen werden

Informationen

Im Regelfall darf die Förderung die Dauer von 6 Wochen nicht übersteigen. Über die Dauer entscheidet, je nach Förderbedarf, Ihre Integrationsfachkraft.