Kind malt mit bunten Stiften

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Bildung und Teilhabe!

Ausflüge und Klassenfahrten

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für Ausflüge bzw. Klassenfahrten übernommen werden. Es werden nur die Kosten des Ausfluges bzw. der Klassenfahrt bezahlt, nicht das evtl. zusätzliche Taschengeld oder sonstige Extrakosten. Die Ausflüge müssen mit der Schule, der Kindertageseinrichtung oder dem Hort (Kinder, die einen Hort besuchen dürfen noch nicht 14 Jahre alt sein) unternommen werden.

Die entstehenden Kosten müssen von der Schule oder Kindertageseinrichtung rechtzeitig bestätigt werden. Einen passenden Vordruck gibt es auf den Seiten des Jobcenter Flensburg.

Legen Sie bitte die vollständig ausgefüllte Bestätigung über die Kosten beim Jobcenter Flensburg oder bei der Stadt Flensburg vor. Diese werden grundsätzlich direkt an die Schule oder die Kindertageseinrichtung überwiesen.

Schulbedarf

Für Schülerinnen und Schüler werden jedes Jahr im August 102 € und im Februar 52 € für Schulmaterial (z.B. für Hefte, Stifte, Schulranzen, Kopiergeld) mit der Regelleistung ausgezahlt – Stand Febr. 2022

Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen diese Leistung gesondert bei der Stadt Flensburg beantragen. Für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden wird die Leistung ausgezahlt

Schülermonatskarte

Wenn der Schulweg Ihres Kindes länger als 2 Kilometer beziehungsweise ab der 5. Schulklasse länger als 4 Kilometer ist, werden die Kosten für eine Schülermonatskarte vom Jobcenter übernommen. Sie erhalten diese Kosten dann künftig monatlich mit Ihrer normalen Regelleistung zum Monatsanfang ausgezahlt.

Nachhilfe (Lernförderung)

Falls die schulischen Leistungen Ihres Kindes in einem Schulfach nur ausreichend oder schlechter sind, können Sie Unterstützung für Nachhilfestunden erhalten, wenn die kostenlosen Angebote der Schule für eine Verbesserung nicht ausreichen.

Die Schule muss den Bedarf an Nachhilfe dem Jobcenter Flensburg oder der Stadt Flensburg rechtzeitig bestätigen, damit die Kosten für Nachhilfe für eine begrenzte Zeit übernommen werden können.

Mittagessen

Wenn in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei den Tageseltern Ihres Kindes ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten wird, können Kinder sowie Schülerinnen und Schüler das Mittagessen kostenfrei erhalten. Sie erhalten dazu einen Gutschein. Dieser Gutschein ist jeweils zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei den Tageseltern vorzulegen. Die Kosten werden dann von dort mit dem Jobcenter Flensburg bzw. der Stadt Flensburg abgerechnet. Sollte an der Schule oder Kindertageseinrichtung kein Essen angeboten werden, kann diese Leistung nicht beansprucht werden.

Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die z.B. an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Kosten für ein Frühstück können nicht übernommen werden.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Für Teilhabeleistungen am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich pauschal 15 € als Geldleistung erbracht. Das Geld wird monatlich mit der Regelleistung ausgezahlt und ist für die Kinder und Jugendlichen zu verwenden, zum Beispiel für

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport (z.B. Vereinsbeiträge), Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • Teilnahme an Freizeiten.

Das die finanzielle Förderung Ihren Kinder zu Gute kommt ist nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen z.B. durch Kontoauszüge für Mitgliedsbeiträge, Eintrittskarten, Bescheinigung eines Leistungserbringers wie der Musikschule.

Wichtiger Hinweis für Leistungen der Bildung und Teilhabe, die das Jobcenter erbringt:

Mit Ausnahme der Lernförderung gelten alle Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem regulären Antrag auf Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter als beantragt. Lernförderleistungen müssen noch gesondert beantragt werden.

Der Schulbedarf wird automatisch mit den Regelleistungen ausgezahlt.

Alle anderen Leistungen müssen noch konkretisiert werden. Dies betrifft

  • die Ausflüge und Klassenfahrten,
  • die Schüler­monatskarte,
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder bei Tageseltern und
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Hinweis

Die hierfür erforderlichen (Antrags-) Unterlagen finden Sie auf der Website des Jobcenter Flensburgs. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartnern im Jobcenters Flensburg in Verbindung.

Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Bildung und Teilhabe!

Ausflüge und Klassenfahrten

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für Ausflüge bzw. Klassenfahrten übernommen werden. Es werden nur die Kosten des Ausfluges bzw. der Klassenfahrt bezahlt, nicht das evtl. zusätzliche Taschengeld oder sonstige Extrakosten. Die Ausflüge müssen mit der Schule, der Kindertageseinrichtung oder dem Hort (Kinder, die einen Hort besuchen dürfen noch nicht 14 Jahre alt sein) unternommen werden.

Die entstehenden Kosten müssen von der Schule oder Kindertageseinrichtung rechtzeitig bestätigt werden. Einen passenden Vordruck gibt es auf den Seiten des Jobcenter Flensburg.

Legen Sie bitte die vollständig ausgefüllte Bestätigung über die Kosten beim Jobcenter Flensburg oder bei der Stadt Flensburg vor. Diese werden grundsätzlich direkt an die Schule oder die Kindertageseinrichtung überwiesen.

Schulbedarf

Für Schülerinnen und Schüler werden jedes Jahr im August 102 € und im Februar 52 € für Schulmaterial (z.B. für Hefte, Stifte, Schulranzen, Kopiergeld) mit der Regelleistung ausgezahlt – Stand Febr. 2022

Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte müssen diese Leistung gesondert bei der Stadt Flensburg beantragen. Für Jobcenter-Kundinnen und -Kunden wird die Leistung ausgezahlt

Schülermonatskarte

Wenn der Schulweg Ihres Kindes länger als 2 Kilometer beziehungsweise ab der 5. Schulklasse länger als 4 Kilometer ist, werden die Kosten für eine Schülermonatskarte vom Jobcenter übernommen. Sie erhalten diese Kosten dann künftig monatlich mit Ihrer normalen Regelleistung zum Monatsanfang ausgezahlt.

Nachhilfe (Lernförderung)

Falls die schulischen Leistungen Ihres Kindes in einem Schulfach nur ausreichend oder schlechter sind, können Sie Unterstützung für Nachhilfestunden erhalten, wenn die kostenlosen Angebote der Schule für eine Verbesserung nicht ausreichen.

Die Schule muss den Bedarf an Nachhilfe dem Jobcenter Flensburg oder der Stadt Flensburg rechtzeitig bestätigen, damit die Kosten für Nachhilfe für eine begrenzte Zeit übernommen werden können.

Mittagessen

Wenn in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei den Tageseltern Ihres Kindes ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten wird, können Kinder sowie Schülerinnen und Schüler das Mittagessen kostenfrei erhalten. Sie erhalten dazu einen Gutschein. Dieser Gutschein ist jeweils zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule, Kindertageseinrichtung oder bei den Tageseltern vorzulegen. Die Kosten werden dann von dort mit dem Jobcenter Flensburg bzw. der Stadt Flensburg abgerechnet. Sollte an der Schule oder Kindertageseinrichtung kein Essen angeboten werden, kann diese Leistung nicht beansprucht werden.

Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die z.B. an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Kosten für ein Frühstück können nicht übernommen werden.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Für Teilhabeleistungen am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich pauschal 15 € als Geldleistung erbracht. Das Geld wird monatlich mit der Regelleistung ausgezahlt und ist für die Kinder und Jugendlichen zu verwenden, zum Beispiel für

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport (z.B. Vereinsbeiträge), Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • Teilnahme an Freizeiten.

Das die finanzielle Förderung Ihren Kinder zu Gute kommt ist nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen z.B. durch Kontoauszüge für Mitgliedsbeiträge, Eintrittskarten, Bescheinigung eines Leistungserbringers wie der Musikschule.

Wichtiger Hinweis für Leistungen der Bildung und Teilhabe, die das Jobcenter erbringt:

Mit Ausnahme der Lernförderung gelten alle Leistungen für Bildung und Teilhabe mit dem regulären Antrag auf Grundsicherungsleistungen beim Jobcenter als beantragt. Lernförderleistungen müssen noch gesondert beantragt werden.

Der Schulbedarf wird automatisch mit den Regelleistungen ausgezahlt.

Alle anderen Leistungen müssen noch konkretisiert werden. Dies betrifft

  • die Ausflüge und Klassenfahrten,
  • die Schüler­monatskarte,
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder bei Tageseltern und
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Hinweis

Die hierfür erforderlichen (Antrags-) Unterlagen finden Sie auf der Website des Jobcenter Flensburgs. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartnern im Jobcenters Flensburg in Verbindung.