Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung

Sie möchten, dass Sie ein privater Arbeitsvermittler / eine private Arbeitsvermittlerin bei der Suche nach einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unterstützt?

Dann können Sie einen so genannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung“ beantragen.

Mit diesem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie kostenlos einen oder mehrere private Arbeitsvermittler / Arbeitsvermittlerinnen in Anspruch nehmen. Dieser Gutschein ist drei Monate gültig. Sofern Ihnen die private Arbeitsvermittlung während dieser drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt hat, händigen Sie dem Arbeitsvermittler / der Arbeitsvermittlerin den Gutschein aus.

Der private Vermittler / die private Vermittlerin hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch seine Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt.

Informationen

Arbeitslosengeld I-Bezieher/innen (Aufstocker/innen) können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung

Sie möchten, dass Sie ein privater Arbeitsvermittler / eine private Arbeitsvermittlerin bei der Suche nach einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unterstützt?

Dann können Sie einen so genannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung“ beantragen.

Mit diesem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie kostenlos einen oder mehrere private Arbeitsvermittler / Arbeitsvermittlerinnen in Anspruch nehmen. Dieser Gutschein ist drei Monate gültig. Sofern Ihnen die private Arbeitsvermittlung während dieser drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt hat, händigen Sie dem Arbeitsvermittler / der Arbeitsvermittlerin den Gutschein aus.

Der private Vermittler / die private Vermittlerin hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch seine Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt.

Informationen

Arbeitslosengeld I-Bezieher/innen (Aufstocker/innen) können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit beantragen.