Regelungen Bürgergeld ab Juli 2023

Juni 2023

Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Anfang des Jahres ging es bei der Bürgergeld-Reform mit neuen Regelsätzen vor allem um mehr Geld für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters.

In einem zweiten Schritt werden zum 1. Juli ein erweiterter Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt.

Claudia Remark, Geschäftsführerin des Jobcenters Flensburg, erklärt dazu: „Uns war immer schon daran gelegen, die Arbeitsmarktchancen für unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig zu verbessern. Auf die Veränderungen sind wir gut vorbereitet und wir freuen uns auf die neuen Möglichkeiten, die das Reformgesetz unseren Kundinnen und Kunden eröffnet.“ 

Neue Chancen für erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende

Dazu zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung, das neu eingeführte Weiterbildungsgeld und der Ausbau der ganzheitlichen Betreuung, also ein Coaching.

Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. So steht es den Kundinnen und Kunden zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden. „Wir beraten partnerschaftlich und auf Augenhöhe. Kundinnen und Kunden, die geeignet und motiviert sind, unterstützen wir mit Qualifizierungsangeboten bis hin zum Abschluss einer Berufsausbildung“, so Remark.

Mehr Geld aus eigenem Einkommen

Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt. Wer berufstätig ist und aufstockend Bürgergeld bezieht, hat zukünftig voraussichtlich mehr Geld im Portemonnaie, da für die Einkommensspanne 521 Euro bis 1000 Euro ein neuer Freibetrag eingeführt wird.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Bisher schlossen Kundinnen und Kunden eine so genannte Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter. In ihr wurde auf Sanktionen hingewiesen, wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

Zukünftig werden die nächsten Schritte auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung gemeinsam in einem Kooperationsplan vereinbart. „Wir fördern damit die vertrauensvolle Zusammenarbeit“, betont Remark. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Kundinnen und Kunden ein starkes Interesse daran haben, ihre berufliche Situation zu verbessern, um finanziell unabhängig zu werden.   

Das Jobcenter Flensburg hat im Mai eine Sonderzeitung zum Thema Bürgergeld herausgegeben und an alle Flensburger Haushalte verteilt. 

Hintergrund SGB II

Im Mai 2023 bezogen in Flensburg 10.165 Menschen in 5.698 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). 2.837 von ihnen waren arbeitslos.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.