Förderung beruflicher Weiterbildung
– Bildungsgutschein
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern.
Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet das Jobcenter nach Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann. Hierbei kommt der Aufnahme des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch das Jobcenter erfolgt.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft. Ihre Integrationsfachkraft arbeitet dann eng mit Ihnen und der Qualifizierungsberatung des Jobcenters zusammen, um die passgenauen Weiterbildungsmöglichkeiten und Chancen für Sie auszumachen.
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Bürgergeldes zugesichert wird.
Weiterbildung lohnt sich auch finanziell:
Weiterbildungsgeld: Teilnehmende an einer nach § 81 SGB III geförderten abschlussorientierten Weiterbildungsmaßnahme erhalten einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro.
Kontakt - Qualifizierungsberatung
Hinweis
Wenn Sie sich bereits selbst informieren möchten, nutzen Sie die Weiterbildungssuche unter https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche – die Datenbank für Aus- und Weiterbildung im Internet.