Kleidung in der Auslage im Geschäft

Teilzeit-Berufsausbildung

https://youtube.com/embed?listType=playlist&list=PL1fetQ6KshhHoe-6a8Q5ogxxBcNYRppFX&v=ejJcOwHKZgc&layout=gallery

Eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist auch in Teilzeit möglich!

Bis zum Jahr 2019 konnte eine Berufsausbildung in Teilzeit absolviert werden, sofern von der/dem Auszubildenden anerkannte Gründe, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, vorgewiesen wurden.

Seit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 besteht für alle Auszubildenden die Option zur Teilzeitausbildung in Deutschland. Zentrale Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes.

Kürzere Ausbildungszeit – längere Ausbildungsdauer

Gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb wird überlegt, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit machbar und für den Betrieb zu organisieren wäre.

Eine Verkürzung ist bis zur Hälfte der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich. Als Ausgleich verlängert sich die gesamte Ausbildungsdauer im selben Verhältnis, wie die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt wird. Eine Verlängerung bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer ist möglich.

Mit diesem Ausbildungsmodell lassen sich berufliche Qualifizierung und Privatleben oft gut miteinander vereinbaren.

Da die Ausbildungsvergütung jedoch meist entsprechend der verkürzten Ausbildungszeit angepasst wird, können sich Engpässe bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes der Familie ergeben.

Wer sich für eine Teilzeitausbildung interessiert, sollte sich daher möglichst frühzeitig um finanzielle Möglichkeiten kümmern und überprüfen, welche Unterstützungen beantragt werden können. Der folgende Finanzierungsleitfaden kann hier Hilfestellung geben.

Vielleicht ist eine Ausbildung in Teilzeit auch für Sie eine große Chance?! Gerne informieren und unterstützen wir Sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches.

Teilzeit-Berufsausbildung

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Eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist auch in Teilzeit möglich!

Bis zum Jahr 2019 konnte eine Berufsausbildung in Teilzeit absolviert werden, sofern von der/dem Auszubildenden anerkannte Gründe, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, vorgewiesen wurden.

Seit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes zum 01.01.2020 besteht für alle Auszubildenden die Option zur Teilzeitausbildung in Deutschland. Zentrale Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes.

Kürzere Ausbildungszeit – längere Ausbildungsdauer

Gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb wird überlegt, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit machbar und für den Betrieb zu organisieren wäre.

Eine Verkürzung ist bis zur Hälfte der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit möglich. Als Ausgleich verlängert sich die gesamte Ausbildungsdauer im selben Verhältnis, wie die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt wird. Eine Verlängerung bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer ist möglich.

Mit diesem Ausbildungsmodell lassen sich berufliche Qualifizierung und Privatleben oft gut miteinander vereinbaren.

Da die Ausbildungsvergütung jedoch meist entsprechend der verkürzten Ausbildungszeit angepasst wird, können sich Engpässe bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes der Familie ergeben.

Wer sich für eine Teilzeitausbildung interessiert, sollte sich daher möglichst frühzeitig um finanzielle Möglichkeiten kümmern und überprüfen, welche Unterstützungen beantragt werden können. Der folgende Finanzierungsleitfaden kann hier Hilfestellung geben.

Vielleicht ist eine Ausbildung in Teilzeit auch für Sie eine große Chance?! Gerne informieren und unterstützen wir Sie im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches.