Telefonzentrale: 0461 – 819 700

Zuschuss für Arbeitgeber (Eingliederungszuschuss)

Sie bewerben sich gerade um einen sozialversicherungspflichtigen Job?

Sie benötigen eine umfangreiche Einarbeitung im Betrieb?

Vielleicht können wir dem zukünftigen Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen.

Sprechen Sie uns gerne darauf an. 

Voraussetzungen:

  • mindestens 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche
  • mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche, wenn Sie Kinder im Haushalt haben
  • ein Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr
  • Sie haben in dem Unternehmen in den letzten 4 Jahren höchstens 3 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet

Wichtig:

Der Antrag für einen Eingliederungszuschuss muss durch den Arbeitgeber gestellt werden, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Förderkonditionen:

Der Eingliederungszuschuss ist eine sogenannte “Kann-Leistung”.

Die Höhe und die Dauer des Zuschusses ermitteln wir individuell. Sie hängt davon ab, welche Anforderungen der Arbeitsplatz hat und wie umfangreich ihre Einarbeitung ist. 

Wir zahlen höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgeltes. 

Für schwerbehinderte Menschen gibt es darüber hinaus Sonderregelungen.

Dateien zum Herunterladen

Flyer zum Eingliederungszuschuss
(PDF, 155 KB)

Zuschuss für Arbeitgeber (Eingliederungszuschuss)

Sie bewerben sich gerade um einen sozialversicherungspflichtigen Job?

Sie benötigen eine umfangreiche Einarbeitung im Betrieb?

Vielleicht können wir dem zukünftigen Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen.

Sprechen Sie uns gerne darauf an. 

Voraussetzungen:

  • mindestens 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche
  • mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche, wenn Sie Kinder im Haushalt haben
  • ein Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr
  • Sie haben in dem Unternehmen in den letzten 4 Jahren höchstens 3 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet

Wichtig:

Der Antrag für einen Eingliederungszuschuss muss durch den Arbeitgeber gestellt werden, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Förderkonditionen:

Der Eingliederungszuschuss ist eine sogenannte “Kann-Leistung”.

Die Höhe und die Dauer des Zuschusses ermitteln wir individuell. Sie hängt davon ab, welche Anforderungen der Arbeitsplatz hat und wie umfangreich ihre Einarbeitung ist. 

Wir zahlen höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgeltes. 

Für schwerbehinderte Menschen gibt es darüber hinaus Sonderregelungen.

Dateien zum Herunterladen

Flyer zum Eingliederungszuschuss
(PDF, 155 KB)