
Beauftragung der Träger mit hoheitlichen Aufgaben
Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung hat das Jobcenter Flensburg nach §§ 44b Abs. 4 SGB II die Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung folgender hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse beauftragt (gemäß SEPO 2025):