Agentur für Arbeit Flensburg und Jobcenter Flensburg öffnen Dienstgebäude nur für terminierte Gespräche – die Gewährung von Geldleistungen ist sichergestellt.
Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen auch weiterhin für Sie erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagentur Flensburg und das Jobcenter Flensburg auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Wir schaffen die Voraussetzungen, dass Fragen und Anliegen dazu auch weitestgehend ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können. Damit wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir für die Kundinnen und Kunden der
Agentur für Arbeit Flensburg und des Jobcenters Flensburg folgende Informationen:
Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich
Ab Mittwoch, 18. März 2020 werden die persönlichen Zugangsmöglichkeiten für die Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur Flensburg und des Jobcenters Flensburg stark eingeschränkt.
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für zuvor terminierte Vorsprachen bestehen.
Anträge auf Geldleistungen können formlos in die Hausbriefkästen der Dienststelle eingeworfen werden.
Sie haben zudem die Möglichkeit, Anträge über die eServices zu stellen:
– Agentur für Arbeit – www.arbeitsagentur.de/eServices oder
– Jobcenter Flensburg über www.jobcenter-digital.de oder
– formlos per Mail zuzusenden oder in schriftlicher Form in den Hausbriefkasten
einzuwerfen.
Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
Telefonische Erreichbarkeit ist gewährleistet
Telefonisch erreichen Sie die Agentur für Arbeit Flensburg über die Rufnummern
– 0800 4 5555 00 (kostenfreie Rufnummer) oder
– 0461 / 819 101
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erreichen den gemeinsamen Arbeitgeber-Service über die Rufnummer
– 0800 4 55 55 20 (kostenfreie Rufnummer)
Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter Flensburg über die Rufnummer
– 0461 819 700 (Mo. – Do. von 07.30-16.30 Uhr und Fr. von 07.30-12.30 Uhr)
– Direktdurchwahlen der bekannten Ansprechpartner/-innen (siehe auch online www.jobcenter-flensburg.de – Telefonliste)
Erstmalige Beantragungen von Arbeitslosengeld II
Erstmalige Beantragungen von Arbeitslosengeld II werden im Zuge einer telefonischen Beratung ermöglicht. Bitte kontaktieren Sie dazu das Jobcenter Flensburg telefonisch unter 0461 819 700.
Weiterbewilligungsanträge von Arbeitslosengeld II und andere Vordrucke
Weiterbewilligungsanträge und andere Vordrucke für Leistungsbeantragungen finden Sie hier oder unter www.jobcenter-digital.de.