Kinder spielen zusammen

Geld und Unterstützung für Kinder und Jugendliche!

Familien können für die Freizeitgestaltung und schulische Bildung ihrer Kinder finanzielle Unterstützung aus dem Bereich der Bildung- und Teilhabeleistungen erhalten:
Schulsachen:
Für Schulsachen wie Stifte, Hefte oder Kopiergeld erhalten schulpflichtige Kinder im August 102,00 € und im Februar 52,00 € automatisch mit der monatlichen Zahlung an die Eltern.
Schülermonatskarte:
Ist der Schulweg der Kinder länger als 2 Kilometer (bei Schülern aber der 5. Klasse länger als 4 Kilometer) wird die Busfahrkarte (Schülermonatskarte) vollständig vom Jobcenter gezahlt. Die Kosten für das Monatsticket werden dafür den Eltern zum Monatsanfang mit den Regelleistungen ausgezahlt. Die Eltern müssen die Busfahrkarte beim Jobcenter beantragen.

Mittagessen:
Wenn die Kinder am gemeinsamen Mittagessen in der KiTa, der Schule oder bei Tageseltern teilnehmen, werden die Kosten vollständig vom Jobcenter an die Einrichtung überwiesen. Dafür muss die Mittagsverpflegung von den Eltern im Jobcenter beantragt werden.

Nachhilfe:
Wenn die Kinder in einem Schulfach bei einer schwach ausreichenden Leistung (z. B. 4-) oder schlechter stehen (mangelhaft, ungenügend) oder auch schon der sogenannte “blaue Brief” an die Eltern gegangen ist, können die Kinder mit Nachhilfestunden unterstützt werden. Das Jobcenter übernimmt die Kosten bei Vorliegen der Bestätigung der Schule vollständig und überweist die Kosten direkt an die Nachhilfekraft oder das Lerninstitut. Die Nachhilfe oder auch Lernförderung muss im Vorfeld von den Eltern beantragt werden.

Klassenfahrten und Tagesausflüge:

Die Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge werden vollständig vom Jobcenter übernommen (ohne Taschengeld) und direkt an die Schule oder Tageseinrichtung überwiesen. Eltern müssen diese Leistung im Jobcenter beantragen.
Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen:
Kinder und Jugendliche können Sportvereine oder die Musikschule besuchen oder sich auch mit Freunden zum Beispiel im Schwimmbad oder Kino treffen, die Familien erhalten dafür je Kind 15,00 € monatlich. Das Geld ist für die Freizeitgestaltung der Kinder zu verwenden. Belege z. B. Kino-Karten, Eintrittskarten oder Überweisungen an Sportvereine sind aufzubewahren. 

Eltern müssen diese Leistung im Jobcenter beantragen und erhalten die Freizeit-Pauschale je Kind dann mit den Regelleistungen überwiesen. Auf Nachfrage des Jobcenters muss die Verwendung der Pauschale für die Kinder nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zu allen Förderleistungen und die dazugehörigen Formulare finden Sie auf diesen Seiten des Jobcenter Flensburg:

Ansprechpartner für Fragen und die Antragstellung sind: