Geldscheine in einer Geldbörse

Unterhalt

Was steht mir zu? Was muss ich zahlen?

Gründe für eine Trennung der Familie gibt es viele. Wichtig ist, dass das Wohl und die finanzielle Versorgung des Kindes oder der Kinder gesichert sind. Deshalb unterstützt das Jobcenter Flensburg Kundinnen/Kunden mit Kind bei der Unterhaltsheranziehung.

Sie leben mit dem Kind getrennt vom Kindsvater oder der -mutter?

Sobald Sie Geld vom Jobcenter erhalten, fordern wir bei dem getrennt lebenden Elternteil Ihres Kindes Unterlagen zur Prüfung der Unterhaltsverpflichtung an. Ziel der Prüfung ist, dass Ihr Kind und ggf. auch Sie den Ihnen gesetzlich zustehenden Unterhalt erhalten. Sofern im Zuge unserer Prüfungen ein Unterhaltsanspruch festgestellt wird, erhalten Sie bzw. Ihr Kind diese Zahlung unmittelbar vom Kindsvater oder der -mutter. Dieses Geld wird dann als Einkommen mit Ihrem Bürgergeld verrechnet. Sie haben dadurch keine Nachteile!

Sie leben getrennt von Ihrem Kind und sind vom Jobcenter zur Prüfung des Unterhalts angeschrieben worden?

Wenn für Ihr getrennt lebendes Kind Sozialgeld beim Jobcenter beantragt wird, erhalten Sie ein Schreiben mit einem Fragebogen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Bitte senden Sie diesen Fragebogen zeitnah vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen an uns zurück!
Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Auskunft nicht nach, kann ein Gerichtsverfahren zur Zwangsvollstreckung der Auskunft eingeleitet werden. Die Kosten dafür müssten Sie tragen.

Die Berechnung des von Ihnen zu zahlenden Unterhalts erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie selbst Bürgergeld beziehen, teilen Sie dies im Fragebogen mit und reichen den letzten Leistungsbescheid ein. Eine Unterhaltsverpflichtung durch das Jobcenter wird in diesen Fällen in der Regel nicht eintreten.

Sollte eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt vorliegen, bezahlen Sie diesen direkt an Ihr Kind und ggf. an die Kindsmutter oder den Kindsvater. Ausstehende Leistungen (ab dem Zeitpunkt der Versendung des Fragebogens) werden vom Jobcenter eingefordert. Die Leistungen erhält das Jobcenter, da wir bis zu Ihrer ersten Zahlung für die finanzielle Unterstützung Ihres Kindes oder des getrennt lebenden Elternteils in Vorkasse getreten sind.

Eventuell erhalten Sie auch von der Stadt (Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss) vergleichbare Fragebögen. Diese Fragebögen müssen Sie ebenfalls beantworten – auch wenn dies bedeutet, dass Sie z. B. zwei Fragebögen ausfüllen
müssen.

Kontakt - Unterhalt

Sie haben Fragen zur Unterhaltsheranziehung?

Frau Keller,
0461 – 819 963
Frau Voß,
0461 – 819 321