Außendienst

Das Jobcenter Flensburg verfügt über einen Außendienst. Die Mitarbeitenden des Außendienstes werden aktiv, wenn von den Kundinnen und Kunden z. B. Möbel oder ein Umzug aufgrund von Mängeln in der Wohnung beantragt werden. In Ergänzung zur Bedarfsermittlung (Erstausstattung z. b. von Möbeln oder Kleidung, Ergänzungsbedarfe z. b. bei Defekten), gehört auch das Abklären von potentiellem Leistungsmissbrauch zu den täglichen Aufgaben des Außendienstes.

Die Außendienst-Mitarbeitenden nutzen für ihre Arbeit diverse interne Programme zu Ermittlungszwecken, können aber zusätzlich auch die Amtshilfe  gem. §4 SGB X ff.  in Anspruch nehmen und so zum Beispiel bei der Adressermittlung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt der Stadt Flensburg durchführen. Der Datenschutz der betroffenen Menschen wird dabei natürlich berücksichtigt. Wenn aus wichtigen, persönlichen Gründen ein Außendienst nur von weiblichen/ männlichen Jobcenter-Beschäftigten durchgeführt werden soll, kann dies bei vorheriger Ankündigung durch den aufzusuchenden Haushalt grundsätzlich realisiert werden.

Ablauf des Außendienstes: 

  • Außendienst-Team erhält einen Auftrag aus der Sachbearbeitung oder der Vermittlung
  • Der Auftrag enthält eine Darstellung, was genau geprüft werden soll
  • In der Regel vereinbaren die Außendienst-Mitarbeitenden direkt einen Termin mit den Kundinnen und Kunden in deren Wohnung/ Haus.
  • (Bei potentiellem Leistungsmissbrauch kann auch ein Besuch ohne vorherige Terminankündigung erfolgen)
  • Die Außendienstmitarbeitenden weisen sich vor Beginn des Außendienstes (terminiert und unterminiert) per Dienstausweis mit Lichtbild aus.
  • Die Außendienstmitarbeitenden geben weiterhin einen Hinweis zu den Artikeln 1, 2 und 13 des Grundgesetzes und erfragen, ob sie die Wohneinheit betreten dürfen
  • Die im Außendienstauftrag aufgeführten Prüffelder werden in Augenschein genommen und dokumentiert. Wichtig: Die Außendienstmitarbeitenden treffen keine Entscheidungen, ob beantragte Leistungen gewährt werden können. Das übernimmt in der Folge der Auftraggeber des Außendienst-Auftrags.
  • Zurück im Jobcenter erstellen die Außendienst-Beschäftigten einen Außendienstbericht und senden diesen an die Sachbearbeitung oder Vermittlung zurück.
  • Die Sachbearbeitung oder Vermittlung trifft dann daraufhin eine Entscheidung und informiert die Kundin/ den Kunden über das Ergebnis.

Außendienst

Das Jobcenter Flensburg verfügt über einen Außendienst. Die Mitarbeitenden des Außendienstes werden aktiv, wenn von den Kundinnen und Kunden z. B. Möbel oder ein Umzug aufgrund von Mängeln in der Wohnung beantragt werden. In Ergänzung zur Bedarfsermittlung (Erstausstattung z. b. von Möbeln oder Kleidung, Ergänzungsbedarfe z. b. bei Defekten), gehört auch das Abklären von potentiellem Leistungsmissbrauch zu den täglichen Aufgaben des Außendienstes.

Die Außendienst-Mitarbeitenden nutzen für ihre Arbeit diverse interne Programme zu Ermittlungszwecken, können aber zusätzlich auch die Amtshilfe  gem. §4 SGB X ff.  in Anspruch nehmen und so zum Beispiel bei der Adressermittlung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt der Stadt Flensburg durchführen. Der Datenschutz der betroffenen Menschen wird dabei natürlich berücksichtigt. Wenn aus wichtigen, persönlichen Gründen ein Außendienst nur von weiblichen/ männlichen Jobcenter-Beschäftigten durchgeführt werden soll, kann dies bei vorheriger Ankündigung durch den aufzusuchenden Haushalt grundsätzlich realisiert werden.

Ablauf des Außendienstes: 

  • Außendienst-Team erhält einen Auftrag aus der Sachbearbeitung oder der Vermittlung
  • Der Auftrag enthält eine Darstellung, was genau geprüft werden soll
  • In der Regel vereinbaren die Außendienst-Mitarbeitenden direkt einen Termin mit den Kundinnen und Kunden in deren Wohnung/ Haus.
  • (Bei potentiellem Leistungsmissbrauch kann auch ein Besuch ohne vorherige Terminankündigung erfolgen)
  • Die Außendienstmitarbeitenden weisen sich vor Beginn des Außendienstes (terminiert und unterminiert) per Dienstausweis mit Lichtbild aus.
  • Die Außendienstmitarbeitenden geben weiterhin einen Hinweis zu den Artikeln 1, 2 und 13 des Grundgesetzes und erfragen, ob sie die Wohneinheit betreten dürfen
  • Die im Außendienstauftrag aufgeführten Prüffelder werden in Augenschein genommen und dokumentiert. Wichtig: Die Außendienstmitarbeitenden treffen keine Entscheidungen, ob beantragte Leistungen gewährt werden können. Das übernimmt in der Folge der Auftraggeber des Außendienst-Auftrags.
  • Zurück im Jobcenter erstellen die Außendienst-Beschäftigten einen Außendienstbericht und senden diesen an die Sachbearbeitung oder Vermittlung zurück.
  • Die Sachbearbeitung oder Vermittlung trifft dann daraufhin eine Entscheidung und informiert die Kundin/ den Kunden über das Ergebnis.