Hand an einer Fernbedienung

Gebühren für das Kabelfernsehen sind keine Betriebskosten.

Kabelgebühren für Kabelfernsehen können ab dem 1. Juli 2024  vom Vermieter nicht mehr  im Rahmen der Betriebskosten auf die angeschlossenen Wohnungen umgelegt werden. 

Dies bedeutet für Beziehende von Bürgergeld: Bisher waren diese Kosten Bestandteil der Betriebskosten und wurden als Bedarf für Unterkunft und Heizung übernommen.

Ab dem 1. Juli müssen Beziehende von Bürgergeld die Gebühren für Kabelfernsehen aus ihrem Bürgergeld-Regelsatz bezahlen. 

(sogenannter Wegfall des Nebenkostenprivilegs nach § 2 Punkt 15 BetrKV).

 

 

 

Gebühren für das Kabelfernsehen sind keine Betriebskosten.

Kabelgebühren für Kabelfernsehen können ab dem 1. Juli 2024  vom Vermieter nicht mehr  im Rahmen der Betriebskosten auf die angeschlossenen Wohnungen umgelegt werden. 

Dies bedeutet für Beziehende von Bürgergeld: Bisher waren diese Kosten Bestandteil der Betriebskosten und wurden als Bedarf für Unterkunft und Heizung übernommen.

Ab dem 1. Juli müssen Beziehende von Bürgergeld die Gebühren für Kabelfernsehen aus ihrem Bürgergeld-Regelsatz bezahlen. 

(sogenannter Wegfall des Nebenkostenprivilegs nach § 2 Punkt 15 BetrKV).