Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum)
Die Eignung vor Ort klären
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters ein Praktikum zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auf Wunsch des Leistungsempfängers Praktika zur Qualifikation des Bewerber durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Einwilligung des Jobcenters erfolgt und die betriebliche Trainingsmaßnahme geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.
Die Förderung ist u.a. ausgeschlossen, wenn:
- der Arbeitslose innerhalb der letzten 4 Jahre mehr als 3 Monate bei dem Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war
- der Arbeitgeber dem Arbeitslosen bereits vorher den Job angeboten hat
- kein Arbeitsplatz vakant ist und das Praktikum auch keiner Eignungsfeststellung dient
- eine Beschäftigung auch ohne eine Praktikum erwartet werden kann.
Ziel dieser Praktika ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen.