Das Verfahren für die Leistungsgewährung wurde bundesweit umgestellt.
So werden künftig auch beim Jobcenter Flensburg bei jeder Leistungsbewilligung (Erstantrag und auch Weiterbewilligungen) Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate angefordert. Die Kontoauszüge erhalten Sie bei Ihrer Bank und sind aufzubewahren, um ggf. entstehende Kosten durch Nachdrucke durch die Bank zu vermeiden. Für die Bearbeitung im Jobcenter Flensburg werden lückenlose Kopien der Kontoauszüge benötigt.
Bei Nutzung von Online-Banking können ausschließlich die von der Bank bereitgestellten PDF-Dateien als Nachweis berücksichtigt werden. Schwärzungen dürfen vorgenommen werden, wenn der Verwendungszweck sensible Daten enthält (wie z. B. eine Parteizugehörigkeit oder ähnliches). Buchungsdatum und –summe müssen aber erkennbar sein.