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Informationen für ukrainische Geflüchtete

Die Jobcenter sind seit dem 01. Juni 2022 für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ggf. ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung). Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten Sie Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter wird ggf. auch bei der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle behilflich sein.

Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz.

Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden für Anspruchsberechtigte in Flensburg durch das Jobcenter Flensburg gewährt.

Damit eine möglichst zeitnahe Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt möglich ist, können die erforderlichen Anträge bereits vorab gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Jobcenter Flensburg.