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Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum)

Praktika sind eine tolle Chance, um sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern persönlich vorzustellen.

Über 40 Prozent aller Praktika münden in einer Anstellung direkt beim Praktikums-Betrieb.

Berücksichtigt man die zusätzlich erworbenen Erfahrungen und Fertigkeiten, erhöht das Praktikum auch deutlich die Chancen, in einem anderen Betrieb beschäftigt zu werden.

Denn wichtige Kenntnisse und Qualifikationen für die künftige Arbeit erlernt man besonders gut in der Praxis!

Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin durchzuführen.

Ziel dieses Praktikums sollte sein, notwendige Kenntnisse vermittelt zu bekommen, Ihre Eignung für eine Arbeitsstelle festzustellen und natürlich auch den Betrieb kennen zu lernen.

Hierzu zählen Tätigkeiten, die

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen
  • evt. Vermittlungshemmnisse feststellen oder Vermittlungshemmnisse verringern bzw. beseitigen
  • zur Eignungsfeststellung für die Besetzung von Arbeitsplätzen dienen.

Umfang der Förderung:

  • Während des Praktikums erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB II.
  • Sofern erforderlich, können Sie Fahrkosten erhalten.
  • Bei Bedarf können auch Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder übernommen werden.

Dauer des Praktikums

Denkbar sind Praktika von wenigen Tagen bis hin zu sechs Wochen.

Über die Dauer entscheidet, je nach Förderbedarf, Ihre Integrationsfachkraft. 

Dateien zum Herunterladen

Flyer zum Praktikum
(PDF, 740 KB)

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum)

Praktika sind eine tolle Chance, um sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern persönlich vorzustellen.

Über 40 Prozent aller Praktika münden in einer Anstellung direkt beim Praktikums-Betrieb.

Berücksichtigt man die zusätzlich erworbenen Erfahrungen und Fertigkeiten, erhöht das Praktikum auch deutlich die Chancen, in einem anderen Betrieb beschäftigt zu werden.

Denn wichtige Kenntnisse und Qualifikationen für die künftige Arbeit erlernt man besonders gut in der Praxis!

Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Praktikum bei einem Arbeitgeber/ einer Arbeitgeberin durchzuführen.

Ziel dieses Praktikums sollte sein, notwendige Kenntnisse vermittelt zu bekommen, Ihre Eignung für eine Arbeitsstelle festzustellen und natürlich auch den Betrieb kennen zu lernen.

Hierzu zählen Tätigkeiten, die

  • die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen
  • evt. Vermittlungshemmnisse feststellen oder Vermittlungshemmnisse verringern bzw. beseitigen
  • zur Eignungsfeststellung für die Besetzung von Arbeitsplätzen dienen.

Umfang der Förderung:

  • Während des Praktikums erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB II.
  • Sofern erforderlich, können Sie Fahrkosten erhalten.
  • Bei Bedarf können auch Kinderbetreuungskosten für aufsichtsbedürftige Kinder übernommen werden.

Dauer des Praktikums

Denkbar sind Praktika von wenigen Tagen bis hin zu sechs Wochen.

Über die Dauer entscheidet, je nach Förderbedarf, Ihre Integrationsfachkraft. 

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Flyer zum Praktikum
(PDF, 740 KB)