Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für private Arbeitsvermittlung
Sie möchten, dass Sie ein privater Arbeitsvermittler / eine private Arbeitsvermittlerin bei der Suche nach einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unterstützt?
Dann können Sie einen so genannten „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung“ beantragen.
Mit diesem Gutschein können Sie kostenlos einen oder mehrere private Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen.
Dieser Gutschein ist drei Monate gültig.
Sofern Ihnen die private Arbeitsvermittlung während dieser drei Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vermittelt hat, händigen Sie dem Arbeitsvermittler den Gutschein aus.
Der private Vermittler hat erst dann Anspruch auf die Vermittlungsvergütung, wenn durch seine Tätigkeit ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Informationen
Sie beziehen Arbeitslosengeld I und ergänzend Leistungen des Jobcenters (Aufstocker / Aufstockerin)?
Wenden Sie sich für den Gutschein dann bitte an die Agentur für Arbeit.