Händeschütteln

Beauftragung der Träger mit hoheitlichen Aufgaben

Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung hat das Jobcenter Flensburg für das Jahr 2025 nach §§ 44b Abs. 4 SGB II die Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung folgender hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse beauftragt (gemäß SEPO 2025):

  • Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II
  • Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II
  • Berufspsychologischer Service
  • Forderungseinzug