Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung hat das Jobcenter Flensburg für das Jahr 2025 nach §§ 44b Abs. 4 SGB II die Bundesagentur für Arbeit mit der Durchführung folgender hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse beauftragt (gemäß SEPO 2025):
- Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II
- Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II
- Berufspsychologischer Service
- Forderungseinzug