Zum 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze im Bürgergeld um gut zwölf Prozent. Ebenso erhöhen sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent.
Kundinnen und Kunden, die bereits Leistungen beziehen, müssen nichts unternehmen, die Anpassung erfolgt automatisch.
Regelsätze ab 01. Januar 2024:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
- Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
- Jugendliche von 14-17 Jahre: 471 Euro
- Kind von 6-13 Jahre: 390 Euro
- Kind von 0-5 Jahre: 357 Euro