Zum 01.01.2021 werden die Regelbedarfe für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II erhöht. Die Erhöhung erfolgt automatisch ab der Zahlung für Januar 2021. Eine Beantragung der erhöhten Regelbedarfe im Jobcenter ist nicht erforderlich.
Die Übersicht der neuen Regelbedarfe finden Sie hier.