Was Sie beachten sollten, wenn Sie in Dänemark arbeiten

Die Europäische Union plant, die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld von Grenzpendelnden neu zu regeln.

Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Vorschriften ab dem Jahr 2028 gelten. Das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten können sich daher noch Änderungen ergeben.

Die Reform betrifft Personen, die bereits in Dänemark arbeiten und in Deutschland wohnen oder eine Beschäftigung in Dänemark aufnehmen möchten.

Was ist geplant? 

Ab 2028 soll entscheidend sein, wie lange zuletzt in Dänemark gearbeitet wurde.

  • Beschäftigung von ≥ 22 Wochen: künftig wäre Dänemark für das Arbeitslosengeld zuständig.
  • Beschäftigung von ≤ 22 Wochen: bliebe Deutschland zuständig.

Je nach persönlicher Situation können sich dadurch die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld ändern.

Warum sollten Sie sich jetzt informieren?

Die Bedeutung einer Mitgliedschaft in einer A-kasse: 

Die Reform kommt möglicherweise erst 2028 – handeln sollte man aber schon jetzt: Auch wenn die Reform voraussichtlich erst 2028 in Kraft tritt, sollten sich Personen, die bereits in Dänemark arbeiten oder eine Beschäftigung aufnehmen möchten, sich bereits jetzt mit einer Mitgliedschaft in einer dänischen A-kasse (dänische Arbeitslosenversicherung) beschäftigen. 

Für einen späteren Anspruch auf dänisches Arbeitslosengeld (bei Beschäftigung ≥ 22 Wochen) muss eine Anwartschaftszeit erfüllt werden. Wer erst kurz vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Mitglied wird, erfüllt diese Voraussetzungen möglicherweise nicht mehr rechtzeitig.

Wir beraten Sie gerne

Die EURES-Beratung der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Flensburg informiert Sie über die geplanten Änderungen und deren mögliche Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – insbesondere, wenn Sie bereits in Dänemark arbeiten oder eine Beschäftigung dort planen.

 

Kontakt - EURES - Beratung zur Arbeit in Dänemark

Vereinbaren Sie einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch, auch per eMail: eures.flensburg@arbeitsagentur.de

Frau Ziegler,
0461 – 819 507